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Hier finden Sie unsere Tipps zu aktuellen Themen:


Steuern

Alljährlich muss - zum Leidwesen der meisten Steuerpflichtigen - eine
Steuererklärung eingereicht werden. Profitieren Sie schon heute mit den entsprechenden Massnahmen von den möglichen Steuerersparnissen.

  • Einlage in die Säule 3a: Maximumbeiträge Fr. 6'768.--/Jahr als Arbeitnehmer mit 2. Säule bzw. ohne 2. Säule 20 % des Erwerbseinkommens bzw. max. Fr. 33'840.--/Jahr.

  • Unser Tipp: Die Einzahlungen lohnen sich, da diese direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen. Die Ersparnis pro Fr. 1'000 beläuft sich, je nach Einkommen und Wohnort, zwischen Fr. 200 bis Fr. 400. Bei voller Ausschöpfung des erlaubten Abzuges von derzeit Fr. 6'768 ergibt das     eine Steuerersparnis zwischen Fr. 1'336 bis zu Fr. 2'673. Beachten Sie, dass der Abzug nur geltend gemacht werden kann, wenn die entsprechende Bescheinigung vorliegt.
  • Einkauf in 2. Säule (konsultieren Sie dazu Ihr Reglement der Pensionskasse!).

  • Unser Tipp: Beachten Sie den aktuellen Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse, bevor Sie sich zu einem Einkauf entscheiden.
  • Weiterbildungskosten, wie Kurskosten, Prüfungsgebühren, Kursmaterial, Bücher, Werkzeuge usw., Reisekosten, Verpflegung usw., die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen.

  • Renovationen am Eigenheim können ganz oder zumindest teilweise steuerlich abgezogen werden.

  • Unser Tipp: Planen Sie den Zeitpunkt der Ausführung sorgfätig im Voraus und verteilen Sie diese bei grösseren Renovationen auf mehrere Jahre, damit Sie am Meisten profitieren können.
  • Selbstgetragene Krankheitskosten (Franchise, Selbstbehalte, Zahnarztkosten, Kuren, Spitex, Heimkosten, Brille usw.), die 5 % des Nettoeinkommens übersteigen, können ebenfalls abgezogen werden.

  • Unser Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen von Arzt-, Zahnarztbesuchen, die Abrechnungen der Krankenkasse usw. sorgfältig auf.
  • Hier werden Sie zur Seite zum Herunterladen unserer Checkliste geführt.


     
Steuern


 Pensionierung

Endlich ist es soweit, mit der Pensionierung gehegte Wünsche in Erfüllung zu bringen: Mehr Zeit haben für sich, die Familie, Sport und Hobbys. Die recht- und frühzeitige Planung der Pensionierung zahlt sich aus, denn Sie wollen ja den dritten Lebensabschnitt in finanzieller Sicherheit verbringen. Doch was gibt es zu beachten?

  • Im Jahr der Pensionierung können zum letzten Mal die Einzahlungen in die 3a Säule geltend machen. Aktuelle Beträge für das Jahr 2015 siehe oben. Sollte weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt werden, können längstens bis 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter Beiträge eingezahlt werden. Die Beträge müssen jedoch vor dem Geburtstag, an dem man das Pensionsalter erreicht, einbezahlt sein.


  • Frühzeitiges (mindestens 3-4 Monate im Voraus) Anmelden des Bezuges der Rentenbeträge bei der AHV-Ausgleichskasse. Das entsprechende Formular kann unter www.sva-zuerich.ch heruntergeladen werden.


  • Machen Sie sich vorzeitig Überlegungen, wie Sie sich das Pensionskassengeld auszahlen lassen möchten (als Kapitalbezug, als Rente oder gemischt) und erstellen Sie ein Budget Ihrer monatlichen fixen Ausgaben, damit Sie eine Idee Ihrer finanziellenAbdeckung. Beachten Sie die dazu die geltenden Fristen, die je nach Vorsorgestiftung bis zu 3 Jahre betragen können, zur Anmeldung in Ihrem Pensionskassenreglement. Verpassen Sie die entsprechende Frist, kann das gesamte Pensionskassenguthaben nur noch als lebenslange Rente bezogen werden, was bei einem tendenziell eher sinkenden Referenzzinssatz Nachteile bergen könnte.


  • Eigenheimbesitzer machen sich oft Gedanken über eine Amortisation der bestehenden Hypotheken. Auch dieser Entscheid muss sorgfältig und vorsichtig geprüft werden, da die meisten Banken eine spätere Erhöhung der Hypothek bei Rentnern sehr oft nicht mehr bewilligen.



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